- Buchhalterinnen und Fachkräfte für Lohn und Personal
- Unternehmen und Einzelunternehmer
- Remote-Betreuung in ganz Polen
Wir betreuen Unternehmen in ganz Polen — remote und vor Ort. ![]()
ÜBER UNS
FORTUNKA betreut Lohn, Personal, Buchhaltung und die Legalisierung ausländischer Mitarbeiter für Unternehmen und Einzelunternehmer in ganz Polen und hält alles in bester Ordnung. Wir übernehmen PIT, CIT, VAT, ZUS und JPK_V7 — nichts entgeht uns, und Pünktlichkeit ist unser zweiter Vorname.
Mehr über unsZusammenarbeit mit uns
Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter sich nicht mit lokalen Rechnungslegungsstandards, Steuervorschriften oder Arbeitsrecht befassen müssen, bleibt diese Zeit für das übrige Geschäft.
Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet: Sie brauchen keine eigene Buchhaltungs-, Lohn- oder Rechtsabteilung. Wir kümmern uns darum. Das FORTUNKA-Team klärt jede Frage und jeden Zweifel — ein Anruf genügt.
Wenn Sie zentrale Geschäftsprozesse FORTUNKA anvertrauen, wird Ihr Unternehmen schlanker, effizienter und vielseitiger. Sie können sich schneller anpassen, wenn sich die Marktbedingungen ändern.
Leistungen
Vollständige Buchführung — KPiR (Einnahmen- und Ausgabenbuch) und Handelsbücher, JPK_V7, VAT und monatliche Abrechnungen in bester Ordnung.
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Lohnabrechnung, Personalakten, Arbeitsverträge, ZUS-Meldungen und DRA — Ihr Team sorgfältig betreut.
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Pauschalbesteuerung, PIT- und CIT-Abrechnungen, KSeF-E-Rechnung und klare Beratung zur passenden Besteuerungsform.
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Aufenthaltslegalisierung für ausländische Mitarbeiter, Lohn und Personal für ausländische Beschäftigte, A1-Bescheinigungen und Arbeitnehmerentsendung.
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Ihr Partner für Buchhaltung
Warum wir
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Wie wir helfen
Von der täglichen Buchhaltung bis zu Lohnabrechnung und Steuermeldungen übernehmen wir den Papierkram, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Preise
Für Freiberufler und kleine Unternehmen mit Pauschalbesteuerung
Für Einzelunternehmer nach allgemeinen Steuerregeln
Für Gesellschaften und handelsrechtliche Rechtsträger
Aktuelles

KSeF gilt seit 2026 — was das heute für ein kleines Unternehmen bedeutet, was auf 2027 verschoben wurde und wie die Arbeit mit dem Buchhaltungsbüro in KSeF aussieht.
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Das Auslaufgesetz gilt seit dem 5. März 2026 — wer bis zum 4. März 2028 legal in Polen bleibt, wer ein JDG gründen darf, wie Beschäftigte gemeldet werden und welche Sanktionen drohen.
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Regierungsentwurf vom 21. August 2026: PIT 12 % bis 130 000 PLN, neuer Satz 24 %, ryczałt nur bis 250 000 Euro, CIT 22 %. Was das für JDG (Einzelunternehmen) und Ryczałt-Zahler bedeutet — und was schon jetzt zu bedenken ist.
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